Der Supermarkt

Festgeld-Text

 

Festgeld
 (auch Termingeld genannt) ist eine kurz- bis mittelfristige Form der Geldanlage. Im Gegensatz zum Tagesgeld wird das Kapital für mindestens 30 Tage bis maximal 60 Monate angelegt, um hierdurch  höhere Zinserträge zu erzielen. Der Mindestanlagebetrag ist in der Regel 2.500,00 Euro.  Da die Festgeldzinsen zwischen 4 und 6% p.a. betragen, ist diese Form der Geldanlage sehr interessant. Die Gutschrift der Zinsen erfolgt meist nach Ablauf der Laufzeit. Hier entscheidet der Anleger auch ob er über sein Guthaben verfügen möchte, oder ob er den Vertrag verlängert. Im Fall der Verlängerung gilt der aktuelle Zinssatz. Dieser ist unter anderem abhängig von der Einlagenhöhe, der Laufzeit und dem allgemeinen Marktzinsniveau. 
Zum Einrichten eines Festgeldkontos wird kein Giro- oder Sparkonto benötigt. Das eingezahlte Geld wird von der Bank oder Sparkasse auf einem separatem Konto, unter dem Namen des Einzahlers angelegt. Dadurch entfallen die Abschluss- und Kontoführungskosten. Zwar kann der Anleger jederzeit sehen wie sich seine Geldanlage entwickelt, aber vor Ablauf der Laufzeit hat er im Grunde genommen keine Zugriffsmöglichkeiten. Eine vorzeitige Auflösung ist nur in Ausnahmefällen und gegen Gebühr möglich. Festgeld ist eine sehr sichere Anlageform, ein zweistufiges Sicherheitssystem schützt Anleger in Deutschland vor dem Verlust ihrer Geldanlage. Zum einen sind in der europäischen Union Bankeinlagen seit 2010 bis zu einer Höhe von 100.000 Euro staatlich garantiert und zum anderen würde im Falle einer Bankenpleite der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken greifen. Hierdurch sind die Einlagen der Sparer in Millionenhöhe abgesichert. Eine Festgeldanlage ist auch in fremden Währungen möglich.
 

wichtiger Hinweis:

Bis zu 28% des Zinsertages können durch den Solitaritäszuschlag, die Abgeltungs- und die Kirchensteuer verloren gehen. Die Abgeltungssteuer wird von den Banken direkt an das Finanzamt abgeführt. Deshalb sollte der Anleger der Bank oder Sparkasse einen Freistellungsantrag erteilen. Dadurch bleiben Zinserträge für Einzelpersonen bis zu einem Betrag von 801 Euro und bei Ehepaaren bis zu 1602 Euro abzugsfrei. 
 
 
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